Barrierefreie Websites und PDFs
Inhalte sollen für alle zugänglich sein!
Digitale Informationen, auf Websites oder in PDFs, sollten auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder anderen Behinderungen zugänglich sein. Dies wird zunehmend wichtiger, je mehr auch ältere Menschen elektronische Medien nutzen. Für Websites von öffentlichen Institutionen ist in der Schweiz Barrierefreiheit (Accessibility) übrigens gesetzlich vorgeschrieben.
Ist ein gehbehinderter Mensch froh, ein amtliches Formular zu Hause im Internet ausfüllen zu können, nutzt es einem Sehbehinderten wenig, wenn er es sich von seinem Screenreader nicht vorlesen lassen kann.
Vorteile
Von der Barrierefreiheit profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen. Bei Websites wird durch das Einhalten von Standards und einer klaren und einfachen Struktur die Reichweite, die Kompatibilität, die Lesbarkeit für mobile Nutzer sowie die Stabilität erhöht. Die Ladezeiten werden verkürzt. Die Erfassung durch Suchmaschinen wird optimiert und die Unterhaltskosten werden gesenkt. Nicht zuletzt ist Barrierefreiheit positiv gewertetes soziales Engagement.
Die wichtigsten Kriterien bei Websites:
Ausreichender Farbkontrast
Konsistenter Aufbau
Maximale Kompatibilität mit Browsern und technischen Hilfsmitteln (Screenreader, Braillezeile, Bildschirmlupe, u.a.)
Textalternativen für grafische Inhalte
Untertitel für Audio‐ und Videodateien
Flexible Darstellung (Format, Farben, Schriftgrössen)
Trennung von Inhalt und Design durch CSS
Navigation funktioniert auch ohne Javascript
Dokumentsprache korrekt gesetzt
Optimum: Zertifizierung nach WCAG 2.0
Die wichtigsten Kriterien bei PDF-Dokumenten:
Strukturierung (Tags) für optimale Navigation
Logische Lesereihenfolge
Dokumentsprache korrekt gesetzt
Bilder und Grafiken sind mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen